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Garantie & Gewaehrleistung bei Waschmaschinen

Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, stellt sich die Frage: Muss ich die Reparatur selbst zahlen? Der Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung ist vielen nicht klar. Hier erklaeren wir Ihre Rechte.

Gewaehrleistung: Ihr gesetzliches Recht

Die gesetzliche Gewaehrleistung (Maengelgewaehrleistung) ist kein freiwilliger Service, sondern Ihr Recht als Kaeufer. Sie gilt fuer zwei Jahre ab Kaufdatum und richtet sich an den Haendler, nicht an den Hersteller.

Garantie: Freiwillige Herstellerleistung

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Umfang und Dauer bestimmt der Hersteller selbst:

Was ist nicht abgedeckt?

Weder Garantie noch Gewaehrleistung decken ab:

Garantie abgelaufen - was nun?

Nach Ablauf der Garantie zahlen Sie die Reparatur selbst. In vielen Faellen lohnt sich das trotzdem, besonders bei hochwertigen Maschinen. Pruefen Sie anhand unserer Artikel Was kostet eine Reparatur? und Reparieren oder neu kaufen?, ob sich die Investition lohnt.

Tipps fuer den Garantiefall

  1. Kaufbeleg aufbewahren - ohne Nachweis keine Gewaehrleistung.
  2. Defekt moeglichst genau beschreiben und dokumentieren (Fotos, Fehlercodes).
  3. Zunaechst den Haendler kontaktieren (Gewaehrleistung), nicht den Hersteller.
  4. Keine eigenen Reparaturversuche unternehmen, da diese die Garantie gefaehrden koennen.

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